Fachausschuss
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gruppe von sachverständigen Personen, die zur Prüfung spezifischer Fragen und/oder zur Ausarbeitung von Gutachten zusammentritt:
(1) Innerhalb der Regierung;
(2) innerhalb des Parlaments (Bundestagsausschüsse);
(3) innerhalb von Interessenverbänden oder politischen Parteien;
(4) innerhalb von Unternehmungen (Gremium).
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