Haushaltsjahr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechnungsjahr der öffentlichen Haushalte, für das der Haushaltsplan aufgestellt wird. Seit 1961 das Kalenderjahr. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen (§ 4 BHO). Der Haushaltsplan kann auch für zwei Jahre aufgestellt werden (§ 9 HGrG, § 12 BHO).
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