Kundenschutz
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ausdrückliche Zuweisung eines bestimmten Kundenkreises an den Handelsvertreter. Ist dem Handelsvertreter ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen, so hat er Anspruch auf Provision auch für Geschäfte, die ohne seine Mitwirkung - an ihm vorbei - mit seinem Kundenkreis während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen werden (§ 87 II HGB).
Der gesetzliche Schutz gilt nicht für Versicherungsvertreter (§ 92 III 2 HGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Kundenschutz
ausgehend