Manövrierfonds
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach einem Vorschlag von G. Colm zu errichtender Fonds, mit dessen Hilfe eine konjunkturelle Steuerung der Volkswirtschaft durch die Regierung ermöglicht werden soll. Der Manövrierfonds soll an die Stelle des Eventualhaushalts treten, weil er nicht jährlich neu aufzustellen ist und der langwierige parlamentarische Instanzenweg entfällt. Da der Einsatz des Manövrierfonds ohne Mitsprache der Legislative möglich ist, birgt er Gefahren des Missbrauchs.
Vgl. auch regelgebundene Finanzpolitik.
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