Lebensmittelfälschung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Änderung der Ware, die eine nach außen nicht erkennbare Qualitätsbeeinträchtigung oder Wertminderung zur Folge hat. Lebensmittelfälschung ist verboten und strafbar gemäß §§ 11, 58 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Lebensmittelfälschung
ausgehend
eingehend
Lebensmittelfälschung
ausgehend