Kollektivsparen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemeinsames Sparen; mehrere Personen sparen im Kollektiv. Die Konditionen werden dabei vertraglich geregelt und das Kollektiv üblicherweise unabhängig verwaltet, z.B. Bausparen.
Vgl. auch Bausparkollektiv.
Vgl. auch Bausparkollektiv.
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