Nichtwissenserklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erklärung einer Partei im Zivilprozess hinsichtlich solcher vom Gegner behaupteten Umstände, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind (§ 138 IV ZPO).
Folge: Soweit den Gegner die Beweislast trifft, muss er ggf. Beweis für seine Behauptung erbringen.
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