Beweis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mittel, dem Richter durch Beweismittel im Beweisverfahren die Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache oder Behauptung zu verschaffen; keine absolute Gewissheit erforderlich, sondern nur ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass bei einem vernünftigen und lebenserfahrenen Menschen jeder Zweifel schweigt.
Geringere Anforderung, soweit Glaubhaftmachung zulässig.
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