Sturmversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung gegen Schäden an Gebäuden und beweglichen Sachen durch Sturm. Die Sturmversicherung ist ein eigenständiger Versicherungszweig im Rahmen der gebündelten Geschäftsversicherung. Weiterhin ist die Sturmgefahr in der verbundenen Hausratversicherung und der verbundenen Wohngebäudeversicherung mit gedeckt. Bei industriellen Risiken kann die Abdeckung über die Extended-Coverage-Versicherung erfolgen.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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