Preisfreigabeverordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zweite Preisfreigabeverordnung (PR Nr. 1/82); Verordnung vom 12.5.1982 (BGBl. I 617) m.spät.Änd. Nach § 2 Nr. 1 bis 4 und 8 bis 11 der VO sind nur noch wenige Güter und Leistungen aufgrund des Preisgesetzes preisgebunden.
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