Quasimonopol
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von Preiser im Rahmen seiner Marktformenlehre (Marktformen) geprägter Begriff für eine Marktsituation, bei der zwar die Anbieter bzw. Nachfrager unter sich konkurrieren, trotzdem aber (durch kartellmäßiges Handeln) als Gruppe eine Art Monopolstellung gegenüber der anderen Marktseite einnehmen. Als klassisches Beispiel wird der Arbeitsmarkt angeführt: Die Arbeitgeber konkurrieren zwar untereinander um die Arbeiter, treten aber in Tarifverhandlungen als Kollektiv (Kollektivmonopol) auf.
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