Spekulationshandel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftsabschluss, dem nicht die Absicht auf tatsächliche Lieferung der ge- bzw. verkauften Waren, sondern das Bestreben zur Ausnutzung von Preisdifferenzen zwischen Einkauf und Verkauf zugrunde liegt. Reine Form des Spekulationshandels nur bei Termingeschäften an der Börse (Spekulation).
Gegensatz: Effektivhandel.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.