Direkt zum Inhalt

Restwaren

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lagerbestände bei Produzenten oder Handelsbetrieben, die i.d.R. zu normalen Preisen nicht mehr verkauft werden können. Sonderveranstaltungen, auf denen Restwaren verkauft werden, sind entgegen alter Rechtslage wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig, es sei denn, die Veranstaltung wird in irreführender Weise beworben.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete