Schwerpunktstreik
(weitergeleitet von Teilstreik)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilstreik; Streik, der einzelne Abteilungen eines Betriebes erfasst, i.d.R. solche, die die Arbeitsfähigkeit des ganzen Betriebs entscheidend beeinflussen. Bei Sch. in größerem Rahmen, auf Verbandsebene, werden Betriebe in Schlüsselpositionen (z.B. Zulieferbetrieb für elektronische Teile in der Automobilbranche) bestreikt. Die Arbeitgeberseite kann mit Abwehraussperrungen reagieren (Aussperrung).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Kündigungsfristen
Personalplanung
Provision
Schlechtleistung
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifvertrag
höhere Gewalt
ordentliche Kündigung
eingehend
Schwerpunktstreik
ausgehend