Produktlizenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Art der Lizenz. Der Lizenzpartner erhält die Genehmigung zur Herstellung (und zum Vertrieb) eines vom Lizenzgeber bisher produzierten Erzeugnisses. Es kann sich hierbei um eine Eigenentwicklung des Lizenzgebers handeln oder um die Vergabe einer Unterlizenz. Gegenstand der Produktlizenz können in beiden Fällen komplette, marktreife Erzeugnisse (z.B. Pkw, Lkw, elektronische Geräte), Produkt- bzw. Einbauteile oder Beiprodukte sein.
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