Wertwerbung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einsatz von Werten (Zugaben, Vergünstigungen) in Gestalt von Sachgütern, Dienstleistungen, Rechten oder Geld zum Zwecke der Werbung mit dem Ziel, ein Gefühl der Dankbarkeit oder des Verpflichtetseins zu bewirken.
Wichtigste Erscheinungsformen: Werbegeschenk, -zugabe, -rabatt, -prämie, (unentgeltliche) -bewirtung, -proben, -preisausschreiben sowie Lockvogelangebote.
Zulässigkeit: Kundenfang.
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