Trennungsgeld
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erstattung von Auslagen aus Anlass der Abordnung eines Beamten und Richters ohne Zusage der Umzugskosten (§ 15 des Bundesreisekostengesetzes vom 26.5.2005 [BGBl. I 1418] m.spät.Änd).
Vgl. auch Trennungsentschädigung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.