Vertragskonzern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konzern, bei dem die Konzernierung überwiegend oder ausschließlich auf vertraglicher Grundlage beruht, z.B. ist die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung durch Organschafts-, Interessengemeinschafts-, Betriebsüberlassungs- und Betriebsführungs-, Ergebnisübernahme-, Miet- und Pacht- oder andere Unternehmens- bzw. Konzernverträge teilweise oder vollkommen gesichert.
Gegensatz: Beteiligungskonzern.
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