Zwischenbilanzen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Interimsbilanzen; Bilanzen, die während des Geschäftsjahrs angefertigt werden: Monatsbilanzen, Tagesbilanzen, Halbjahres- und Quartalsbilanzen; ferner Sonderbilanzen. Ferner wird von den Zulassungsstellen bei der Einführung in den amtlichen Börsenverkehr eine Zwischenbilanz zur Veröffentlichung im Börseneinführungsprospekt verlangt, wenn die letzte Abschlussbilanz zu weit zurückliegt.
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