Teledienstegesetz (TDG)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz. Abgelöst durch das am 1.3.2007 in Kraft getretene Telemediengesetz vom 26.2.2007 (BGBl. I 179) m.spät.Änd. Zweck des Teledienstegesetzes war es, einheitliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen. Es galt für alle derartigen Dienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt waren und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde lag (Teledienste).
Vgl. auch Mediendienste-Staatsvertrag (MD-StV).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Betrieb
Business-to-Business-Markt
Delegation
E-Commerce
E-Procurement
Electronic Business
Entrepreneurship
Haftung
Internet
Kraftfahrzeug (Kfz)
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
Nichtigkeit
Point of Sale (POS)
Revision
Verwaltung
Verwaltungsakt
juristische Person
eingehend
Teledienstegesetz (TDG)
ausgehend
eingehend
Teledienstegesetz (TDG)
ausgehend