Wareneingangskontrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eingangskontrolle; Verfahren der Qualitätskontrolle (Qualitätssicherung). Die Wareneingangskontrolle ist eine Abnahmeprüfung, die das Ziel verfolgt, durch Materialfehler bedingte Störungen in den nachgeschalteten Produktionsprozessen zu vermeiden und die einsatzstoffbedingte Sollqualität der Produkte möglichst weitgehend zu gewährleisten. Die Prüfungen erfolgen außer bei kritischen Sicherheitsteilen (Totalkontrolle) nach Stichprobenprüfplänen, die zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten zu vereinbaren sind (Partialkontrolle).
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