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Zweizugverfahren

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durchschreibeverfahren, bei dem jeder Buchungsvorfall zwei getrennte Eintragungen auslöst: Belastung des Soll-Kontos mit Durchschrift im Journalbogen oder umgekehrt und Gutschrift im Haben-Konto mit erneuter Durchschrift. Dadurch nimmt derselbe Vorfall zwei Zeilen auf dem Journalbogen ein.

    Beispiel: Vgl. Tabelle „Zweizugverfahren“.

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