Kumulschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Schadenexzedenten-Rückversicherung im Rahmen eines nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrags. In der Kumulschadenexzedenten-Rückversicherung trägt der Rückversicherer die Summe aller Einzelschäden aus einem Schadenereignis (z.B. in der Kfz-Kaskoversicherung alle durch einen Hagelschlag betroffenen Fahrzeuge eines Erstversicherers) ab dem Überschreiten der Priorität, soweit eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Policen oder Risiken von diesem Ereignis betroffen wurde.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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