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Leitungswasser

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Wasser im Rohrnetz oder anderen wasserführenden Systemen. Versicherte Gefahr u.a. in der verbundenen Wohngebäudeversicherung und  verbundenen Hausratversicherung. Als Leitungswasserschäden am Rohrnetz, an Anlagen oder Einrichtungen eines  Gebäudes aufgrund von Frost oder Bruch sowie infolge davon durch  Nässe abgedeckt.

    2. Probleme: Bei Leitungswasserschäden ist die Unterscheidung zwischen Sanierung und Versicherungsfall sehr schwierig. Seit Mitte der 1990er Jahre steigen die Schäden erheblich an, da die Leitungsnetze altern und korrodieren. Dieses  Änderungsrisiko war in der Konstruktion der  gleitenden Neuwertversicherung innerhalb der verbundenen Wohngebäudeversicherung vernachlässigt und führte zu erheblichen Verlusten. In Fällen von Frost kann es zusätzlich zu  Kumulschäden kommen.

    3. Maßnahmen bzw. Instrumente: In den Annahmerichtlinien (Zeichnungspolitik) wird der Zustand der Gebäude berücksichtigt, und unbewohnte Gebäude werden nicht oder nur gegen einen Prämienzuschlag versichert. Eingeschränkte Angebote bei maroden Rohren (insbesondere  Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes) vermeiden sichere Schäden. Zusätzlich geht die Risikosituation durch eine Staffelung der Versicherungsprämien nach Alter bzw. Baujahr des Gebäudes in die Prämienkalkulation ein. Prämienanpassungsklauseln ermöglichen es, auf Änderungen in der Risikosituation, z.B. auf eine steigende Schadenhäufigkeit, zu reagieren. Die Steuerung der Schadenbehebung über  Handwerkernetze eröffnet Optionen auf eine Reduzierung von Preissteigerungen, auf günstigere Reparaturmethoden und auf eine verbesserte Abgrenzung von Sanierung und Schadenfall.

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