Bauchladenverkauf
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsform des ambulanten Handels, bei welcher der Verkäufer seinen Waren in einem Bauchladen anbietet, den er mit sich trägt. Verbreitet als Verkaufsform für Eiswaren und Getränken bei Sportveranstaltungen und Konzerten oder für Rauchwaren bei Abendveranstaltungen.
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