Feuerstättenbescheid
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach Fertigstellung eines Neubaus oder einer grundlegenden Sanierung inspiziert der zuständige Schornsteinfeger die Heizungsanlage. Als Ergebnis dieser Feuerstättenschau erstellt er einen kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid in dem die Abgasleitungen und die Abgaswege aufgeführt sind und in dem festgelegt wird, in welchem Umfang die Anlage regelmäßig überprüft werden muss.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Feuerstättenbescheid
ausgehend