energetischer Zustand eines Hauses
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Der energetische Zustand eines Gebäudes ist inzwischen der wichtigste Faktor bei der Gesamtbeurteilung. Bei jedem Neubau müssen umfangreiche Vorschriften zum möglichst sparsamen Einsatz von Energie einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb zwingend beachtet und umgesetzt werden. Für Bestandsimmobilien kann dies nur sukzessive vonstatten gehen, wobei Alteigentümer (vor 2002) derzeit nur bei umfangreichen, baugenehmigungspflichtigen Um- oder Anbauten entsprechende Maßnahmen umsetzen müssen. Eine Nachrüstungspflicht von bestehenden Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen entsteht im Falle eines Eigentümerwechsels für den neuen Eigentümer. Die Frist für die Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.
Anhand des Energieausweises ist für jedes Immobil der energetische Zustand sichtbar und leicht nachweisbar. Energetisch gut bewertete Objekte sind bei Vermarktungen und Bewertungen deutlich im Vorteil.