Erbbauzinsreallast
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Inhalt der Erbbauzinsreallast kann vereinbart werden, dass der Erbbauzins in einer Zwangsversteigerung trotz des grundbuchlichen Nachranges mit seinem Hauptanspruch bestehen bleibt, wenn der Inhaber eines im Rang vorgehenden dinglichen Rechtes die Zwangsversteigerung betreibt. Durch die Eintragung einer Bestehenbleibensvereinbarung im Grundbuch wird die Erbbauzinsreallast versteigerungsfest.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Erbbauzinsreallast
ausgehend