Umwandlungshaus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mietshaus, das zum Zweck der Umwandlung in Wohnungseigentum von einer BGB-Gesellschaft gekauft wird. Die Gesellschafter übernehmen nach Aufteilung eine Wohneinheit als Eigentumswohnung. Ziel ist dabei die gesetzliche Kündigungssperrfrist von mind. drei Jahren zu vermeiden. Der BGH hat dazu kürzlich entschieden, dass die Gesellschaft die in einem Umwandlungshaus wohnenden Mieter wegen Eigenbedarfs zugunsten ihrer Gesellschafter kündigen darf, selbst wenn die Umwandlung des Hauses in Wohneigentum Gesellschaftszweck ist.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Umwandlungshaus
ausgehend