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Ergebnisse: 1 - 29 von 29
Jubiläumsgeschenke
des Arbeitgebers an Arbeitnehmer. 1. Lohnsteuer: Jubiläumsgeschenke sind, anders als früher, nicht mehr steuerfrei. 2. Erbschaftsteuer: Jubiläumsgeschenke sind i.d.R. als steuerfreie Gelegenheitsgeschenke (§ 13 I Nr. 14 ErbStG) zu behandeln. 3. Umsatzsteuer: Jubiläumsgeschenke sind, wenn sie...
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BWL
(
Verbrauchsteuern
)
Jubiläumsrückstellung
Begriff des Handels- und Steuerbilanzrechts. 1. Grundsatz: Gewährt ein Unternehmer seinen Arbeitnehmern gewohnheitsmäßig anlässlich eines Dienstjubiläums (z.B. wegen 25-jähriger Betriebszugehörigkeit) bestimmte Prämien, so kann hierdurch arbeitsrechtlich ein Anspruch auf eine solche Prämie...
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Jubiläumsverkauf
Abschnittsschlussverkauf. ...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
)
Jubiläumszuwendung
einmalige Sonderzuwendung des Arbeitgebers in Geld- oder Geldeswert an einen Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitnehmer- oder Firmenjubiläums. Ob und in welcher Höhe Jubiläumszuwendungen durch den Arbeitgeber eingeräumt werden, ist i.d.R. in einer Betriebsvereinbarung, als Einzelvereinbarung...
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BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Personalführung
)
Judikative
die rechtsprechende Gewalt. Sie ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt (Art. 92 GG). Vgl. auch Gewaltenteilung. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Jugend- und Auszubildendenversammlung
kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat einberufen. Die Leitung der Jugend- und Auszubildendenversammlung obliegt dem Vorsitzenden der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 71 BetrVG). ...
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Recht
(
Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung, Gewinnbeteiligung, betriebliche Altersvorsorge, technischer Arbeitsschutz
)
Jugend- und Auszubildendenvertretung
im BetrVG vorgesehene Interessenvertretung für Jugendliche und Auszubildende. Sie ist für alle Betriebe zu wählen, die entweder mind. fünf Jugendliche unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren beschäftigen (§§ 60 ff. BetrVG). Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll den zum...
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Recht
(
Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung, Gewinnbeteiligung, betriebliche Altersvorsorge, technischer Arbeitsschutz
)
Jugendarbeit
Jugendhilfe, Sicherung der Familie und von Kindern....
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VWL
(
Sozialpolitik
)
Jugendarbeitsschutz
Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche....
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Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
jugendgefährdende Schriften
Jugendschutz. ...
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Recht
(
Soziales Entschädigungsrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung
)
Jugendhilfe
Bezeichnung für die Gesamtheit der Leistungen, die Jugendlichen zur Erziehung, Bildung und Entwicklung gewährt werden. ...
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VWL
(
Sozialpolitik
) ,
Recht
(
Soziales Entschädigungsrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung
)
Jugendliche
Personen von 14 bis noch nicht 18 Jahren, (§ 7 Nr. 2 SGB VIII, § 1 I Nr. 2 JuSchG). Die gesetzliche Einordnung ist für eine Reihe von Lebenssachverhalten bedeutsam (Jugendarbeitsschutz, Jugendschutz, Jugendstrafrecht, Lebensalter). ...
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Recht
(
Soziales Entschädigungsrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Jugendschutz
Schutz von Kindern (unter 14 Jahren) und Jugendlichen (14 bis 17 Jahren) in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien. ...
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Recht
(
Polizei- und Ordnungsrecht, Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
) ,
Recht
(
Soziales Entschädigungsrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung
)
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht bezeichnet als Sammelbegriff die für Jugendliche geltenden bes. strafrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Vorschriften. 1. Regelung im Jugendgerichtsgesetz (JGG) i.d.F. vom 11.12.1974 (BGBl. I 3427), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Erweiterung der...
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Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
)
Juglar-Zyklus
Konjunkturzyklus....
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VWL
(
Konjunktur
)
Juliusturm
Bezeichnung vom ersten Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland für angehäufte Kassenreserven in den 1950er-Jahren; genannt nach einem Turm der ehemaligen Zitadelle in Berlin-Spandau, in dem bis 1914 ein Teil der franz. Kriegsentschädigung als „Kriegsschatz” aufbewahrt wurde....
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Juncker-Plan
Name des anlässlich des 60. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, EWGV) und Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EAGV) vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker vorgestellten 32-seitigen...
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Recht
(
Organisation der Europäischen Union, Allgemeines
)
junge Aktien
neue Aktien; die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien, im Gegensatz zu den alten Aktien. Die Inhaber alter Aktien erhalten i.d.R. ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien oder auf einen Teil davon. Sobald die jungen Aktien den alten hinsichtlich Dividende etc. gleichstehen, entfällt die Bezeichnung "junge Aktie" und die gesonderte Notierung im Börsenverkehr. Vgl. auch Freiaktien....
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
)
Junior Debt
Junior Debenture; engl. Bezeichnung für nachrangiges Fremdkapital, also Fremdkapital, das im Insolvenzfall erst nach anderem Fremdkapital zurückbezahlt wird. Im Rahmen der Mezzanine-Finanzierung handelt es sich bei den Junior Debts um ungesicherte nachrangige Darlehen, die in ihrem Rang unmittelbar vor dem Eigenkapital stehen. Gegensatz: Senior Debt....
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BWL
(
Kreditgeschäft
)
Juniorfirma
Lernort zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, an dem kaufmännische Auszubildende weitgehend selbstständig und in eigener wirtschaftlicher Verantwortung, jedoch im rechtlichen Rahmen des Ausbildungsbetriebes, einen Miniaturbetrieb führen, der i.d.R. Gegenstände vertreibt, die in der...
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VWL
(
Bildungspolitik
)
Junk Bond
Ramsch-, Schrott-, High-Yield-Anleihe, hochverzinsliche Schuldverschreibung von Emittenten schlechter Bonität, deshalb mit hohem Risiko. Ursprünglich wurden Junk Bonds in den USA im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmensübernahmen (Leveraged Buyouts) bei geringem Eigenkapitalanteil...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
)
JURIS
Abk. für Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland; Sitz in Saarbrücken; größte juristische Datenbank mit juristischen Dokumenten u.a. Rechtsprechung, Literatur, Normen (ca. 99 Prozent des geltenden Bundesrechts)....
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
BWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
)
Jurist
Bezeichnung für die mit der Rechtsanwendung befassten Berufe, in dieser allg. Formulierung weder gesetzlich geregelt noch als Titel etc. geschützt. Die Grundzüge der Juristenausbildung sind in den §§ 5 f. Deutsches Richtergesetz (DRiG) enthalten, Einzelheiten sind in den Vorschriften des...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
)
juristische Person
Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Recht der Ordnungswidrigkeiten
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
)
Just in Time (JIT)
Organisationsprinzip, das die bedarfsgesteuerte Implementierung unternehmensinterner und -übergreifender Güteraustauschprozesse zum Ziel hat. Die Just-in-time-Produktion und -Zulieferung zielt über durchgängige Material- und Informationsflüsse entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf eine...
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BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
) ,
BWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
)
Justitiar
der ständig mit der Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten eines Unternehmens, eines Verbandes, einer Behörde etc. betraute Jurist. Vgl. auch Syndikus....
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Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Justiz
1. I.w.S.: die rechtsprechende Gewalt (Gewaltenteilung). 2. I.e.S.: die ordentliche Gerichtsbarkeit....
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Justizverwaltungsakt
Verwaltungsakt der Justizverwaltung. Gegensatz: (1) Entscheidungen der Gerichte, die ihnen als sachlich und persönlich unabhängigen Rechtsprechungsorganen zugewiesen sind, z.B. Entscheidung von Rechtstreitigkeiten; (2) Selbstverwaltung der Gerichte (Geschäftsverteilung). Dazu gehören etwa...
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
)
Justum Pretium
lat. für gerechter Preis, von den mittelalterlichen Scholastikern vertretene Lehre, wonach derjenige Preis als gerecht anzusehen ist, der die Produktionskosten des betreffenden Gutes deckt, wobei diese aber auf der Grundlage des „standesgemäßen Unterhalts” der Produzenten kalkuliert sein...
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VWL
(
Preis- und Markttheorie
)
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