Akkordmehrverdienst
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mehrverdienst, den ein Akkordarbeiter bei gleichem Zeiteinsatz gegenüber einem Zeitlohnempfänger erzielt. Er setzt sich zusammen aus: Akkordzuschlag, Zuschlag auf den Lohn eines vergleichbaren Zeitlohnempfängers und dem Mehrverdienst, der sich aus dem Unterschreiten der Vorgabezahl ergibt (Akkordlohn).
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