Akzessiorietät
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verknüpfung zwischen Sicherheit und gesicherter Forderung. Die Hypothek ist an die Forderung gebunden, d.h. es muss eine zu sichernde Forderung gegenüberstehen. Ist diese Forderung aus irgendwelchen Gründen nichtig, so ist auch die Hypothek zu löschen. Insofern besteht also ein Löschungsanspruch (§ 1113 BGB).
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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