Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Exportkreditgarantien des Bundes (Hermes-Deckungen), mit der der Bund dt. Exporteuren, die mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern, Forderungen mit einer Kreditlaufzeit von maximal zwölf Monaten auf verfahrensmäßig einfache Weise absichert. Die APG unterliegt Besonderheiten, die von Einbeziehungspflichten und Einbeziehungsrechten über eine (begrenzte) Selbstprüfung bis hin zu Meldepflichten reichen. Die Sonderform Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-Light (APG-Light) sichert vornehmlich kleine mittelständische dt. Exporteure auf eine verfahrensmäßig bes. einfache Weise ab.