Behördenhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beamtenhandel; Betriebsform des Handels mit dem Zweck des Verkaufs von Waren oder der Vermittlung preisgünstiger Einkaufsmöglichkeiten an Behördenangestellte; historisch gewachsene Organisationen der Beamtenschaft (z.B. Beamtenheimstättenwerk BHW, Beamtensozialwerk BSW), heute häufig nur organisierte Kundenclubs mit der Möglichkeit für werbende Unternehmen, Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes gezielt anzusprechen.
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