bedingtes Termingeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Termingeschäfte, bei denen nicht eine feste Verpflichtung zur Abnahme oder Lieferung zugrunde gelegt wird, sondern bei denen sich der eine Vertragspartner das Recht des Rücktritts gegen Zahlung einer Prämie vorbehält.
Vgl. auch Optionsgeschäft.
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