Berufsrichter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
hauptamtlicher, i.d.R. auf Lebenszeit ernannter Richter im Gegensatz zu den teilweise in gerichtlichen Verfahren zugezogenen ehrenamtlichen Richtern. Gesetzliche Regelung im Deutschen Richtergesetz i.d.F. vom 19.4.1972 (BGBl. I 713) m.spät.Änd. und den Landesrichtergesetzen.
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