Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr; Sitz in Koblenz; gegründet 1948/49. Wissenschaftliches Institut des Bundes für die Forschung auf den Gebieten Gewässerkunde, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz.
Aufgaben: Beratung der Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Rahmen der Planung, des Ausbaus und Neubaus sowie der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen; Durchführung der Hauptnivellements an den Bundeswasserstraßen und an der Küste; fachliche Zentralstelle des Bundes auf dem Gebiet der Radioaktivität der Oberflächengewässer im Binnenland; Erforschung der ökologischen Wechselwirkungen im Gewässer und seinem Einflussbereich.