Devisenpensionsgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäfte, die Devisenswapgeschäften entsprechen mit dem Unterschied, dass Geschäftspartner auf Kassa- und Terminmärkten identisch sind. Devisenpensionsgeschäfte werden i.d.R. von Zentralbanken zur Steuerung der Devisenmärkte verwendet.
Da die Banken für die Dauer des Geschäfts Zentralbankgeld verlieren, wird durch Devisenpensionsgeschäfte temporär Liquidität absorbiert. Insoweit ist die liquiditätspolitische Wirkung dieser Maßnahme die gleiche wie bei einem kontraktiven Devisenswapgeschäft. Im Gegensatz zu letzterem bleiben die Nettoauslandsaktiva der Bundesbank bei einem Devisenpensionsgeschäft aber unverändert. Devisenpensionsgeschäfte dienen der Feinsteuerung des Geldmarkts.
Vgl. auch Geldpolitik; geldpolitische Instrumente.
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