Effektenabteilung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine der Leistungsabteilungen von Bankbetrieben mit folgenden Aufgaben: An- und Verkauf von Effekten; ihre Verwaltung, d.h. Dienstleistung gegenüber dem Wertpapiereigentümer hinsichtlich Überwachung der Zinstermine, der Auslosung, Besorgung von neuen Bogen, Anmeldung und Hinterlegung von Stücken zur Hauptversammlung, Ausübung von Bezugsrechten. Die Effektenabteilung ist meist verbunden mit Depotabteilung und Depotbuchhaltung.
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