Direkt zum Inhalt

Einschuss

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Börsengeschäfte: a) Geldbetrag, der bei Effektenkaufaufträgen auf Kredit vom Auftraggeber eingezahlt wird; für den über den Einschuss hinausgehenden Teil der Kaufsumme haften den Banken die gekauften Effekten.
    b) An Terminbörsen Anzahlung, die der Käufer auf den laufenden Kontrakt leisten muss, um die Erfüllung sicherzustellen (Margin).

    2. Außenhandel: Bardepots, die auf Anordnung der Devisenbehörde auf beantragten Einfuhren kontingentierter Waren zu leisten sind.

    Vgl. auch Asservatenkonto.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Einschuss"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Einschuss Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einschuss-33987 node33987 Einschuss node38969 Margin node33987->node38969 node31567 Asservatenkonto node33987->node31567 node50034 Termingeschäfte node38969->node50034 node39939 Marge node39939->node38969 node37440 Initial Margin node37440->node38969
    Mindmap Einschuss Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einschuss-33987 node33987 Einschuss node38969 Margin node33987->node38969 node31567 Asservatenkonto node33987->node31567

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete