Einstellplätze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Bauordnungsrechts für unbebaute oder mit Schutzdächern versehene, weder dem ruhenden noch dem fließenden öffentlichen Verkehr dienende Flächen, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt sind.
Vgl. auch Garagen.
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