Finanzkreditdeckung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hermes-Finanzkreditdeckung, übernimmt der Bund für Kredite deutscher (und u.U. ausländischer) Banken an ausländische Schuldner (ausländische privatrechtlich organisierte Schuldner sowie ausländische öffentliche/ staatliche Schuldner, die Besteller oder Banken sein können; sog. gebundene Finanzkredite). Die gedeckten Kredite müssen an Ausfuhrgeschäfte deutscher Exporteure gebunden sein.
Vgl. auch Exportkreditgarantien des Bundes.
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