freies Vermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermögenswerte, die nicht zum Sicherungsvermögen gehören, also Gegenwerte der Passiva eines Versicherungsunternehmens darstellen, die nicht versicherungstechnischer Natur sind. Im Gegensatz zum Sicherungsvermögen unterliegt das freie Vermögen keinen besonderen Anlagevorschriften.
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Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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