freies Vermögen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermögenswerte, die nicht zum Sicherungsvermögen gehören, also Gegenwerte der Passiva eines Versicherungsunternehmens darstellen, die nicht versicherungstechnischer Natur sind. Im Gegensatz zum Sicherungsvermögen unterliegt das freie Vermögen keinen besonderen Anlagevorschriften.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
eingehend
freies Vermögen
ausgehend