Gemeinschaftsdiagnose
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von vier dt. Wirtschaftsforschungsinstituten und ihren jeweiligen Konsortialpartnern zweimal jährlich durchgeführte Analyse. Diese umfasst sowohl Konjunkturdiagnose als auch -prognose und auf diesen basierende konjunkturpolitische Empfehlungen. Die Gemeinschaftsdiagnose ist die Grundlage für die Konjunkturprognose der Bundesregierung und der Steuerschätzung. Sie wird alle drei Jahre neu ausgeschrieben, sodass sich die Zusammensetzung der beteiligten Institute ändert.
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