Geringstland
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Bewertungsgesetzes: land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit. Geringstland wird bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Einheitswert) für Zwecke der Substanzsteuern dem Wirtschaftswert gesondert hinzugerechnet (§ 46 BewG).
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