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Gleichwertigkeit

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Prinzip der Gleichwertigkeit ist zentrales Element vieler bildungspolitischer Initiativen der letzten Jahre. Es korrespondiert eng mit der Lernergebnisorientierung. Grundgedanke ist, dass Lernergebnisse weitgehend unabhängig von ihrer Herkunft durch Abstraktion so beschreibbar sind, dass sie über die Grenzen einzelner Anwendungsdomänen hinweg vergleichbar werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zwischen Qualifikationen als Lernergebnissen und damit verbundenen Zugangsrechten zu differenzieren (z.B. zu aufbauenden Bildungsgängen oder zu reglementierten Berufen). Die feststellbare Gleich-(oder Ungleich-)wertigkeit von Qualifikationen ist allerdings die Grundlage für verschiedene Anerkennungsverfahren, die wiederum Zugangsrechte vergeben (vgl. Gleichwertigkeitsprüfung).

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    Mindmap "Gleichwertigkeit"

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