Körperbeschädigte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gruppe von Sozialleistungsempfängern, deren Renten oder Fürsorgeanspruch auf Verletzung bzw. andere Beschädigung in der Ausübung beruflicher oder auch militärischer Pflichten gestützt wird.
Vgl. auch Kriegsopfer, Beschädigtenrente.
Steuerliche Behandlung: Pauschbeträge.
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