Kontrollmitteilungen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemeines: Auswertungen von Feststellungen, die ein Außenprüfer anlässlich der Außenprüfung über die Verhältnisse dritter Personen trifft (§ 9 BpO 2000). Kontrollmitteilungen sind insoweit zulässig, als die Feststellungen für die Besteuerung dieser Personen von Bedeutung sind oder eine unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen betreffen (§ 194 III AO). Sie dienen bes. zur stichprobenhaften Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der Aufdeckung nicht verbuchter und nicht versteuerter Geschäftsvorfälle. – 2. Zur Verpflichtung von Behörden und Rundfunkanstalten, den Finanzbehörden Kontrollmitteilungen zu übersenden, vgl. Mitteilungsverordnung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufrechnung
Bestandskraft
Betriebsstätte
Bevollmächtigter
Buchführungspflicht
Eigentum
Feststellungsbescheid
Gesamtrechtsnachfolge
Geschäftsfähigkeit
Haftung
Nichtigkeit
Sittenwidrigkeit
Sitz
Stundung
Treuhänder
Verjährung
Verwaltungsakt
Veräußerung
eidesstattliche Versicherung
wirtschaftliches Eigentum
eingehend
Kontrollmitteilungen
ausgehend