Krankenversichertenkarte
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1. Begriff: Ausweis des Versicherten gegenüber dem Arzt und anderen Leistungserbringern im Rahmen des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Krankenversichertenkarte wird von den Leistungserbringern auch zur Abrechnung gegenüber den Krankenkassen eingesetzt.
2. Entwicklungen: Die Krankenversichertenkarte wurde durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 eingeführt und ersetzte die bis dahin üblichen Krankenscheine. Sie wird häufig für die steigende Zahl von Arztkontakten verantwortlich gemacht, da mit ihr mehrere Ärzte parallel kontaktiert werden können. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2003 wurde beschlossen, dass die Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert werden soll, die zugleich auch als elektronisches Rezept dienen und medizinische Daten (z.B. für die Notfallversorgung) speichern kann. Die zunächst für 2006 vorgesehene flächendeckende Einführung hat sich verzögert und soll nunmehr endgültig ab 1. Januar 2014 eingeführt werden.
3. Abgrenzung: Die meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen stellen ihren Versicherten zur Erleichterung der Abrechnung von Kosten stationärer Aufenthalte einen Krankenhausausweis (Klinik-Karte) aus.