Lohnsteueraußenprüfung
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Lohnsteuerprüfung; planmäßig, also nicht nur bei unregelmäßiger Abführung der Lohnsteuer, vom Betriebsstättenfinanzamt im bestimmten zeitlichen Turnus (i.d.R. drei bis vier Jahre) durchgeführte Prüfung über die ordnungsmäßige Abführung der Lohnsteuer bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Außenprüfung).
Prüfungsumfang: Feststellung der für eine Lohnsteuer infrage kommenden Arbeitnehmer; Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschließlich gezahlter Sachbezüge. Zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird durch Haftungsbescheid nachgefordert.
Neben dem Arbeitgeber ist auch der Arbeitnehmer auf Verlangen bei der Lohnsteueraußenprüfung mitwirkungspflichtig (§ 42f EStG).
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